Fremdrente

Fremdrente
Fremdrente,
 
Bezeichnung für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Fremdrentengesetzes vom 7. 8. 1953 in der Fassung vom 25. 2. 1960 an Vertriebene und Spätaussiedler, an Deutsche aus außerdeutschen Gebieten mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die ihren früheren Versicherungsträger nicht mehr in Anspruch nehmen können, sowie an heimatlose Ausländer und die Hinterbliebenen der genannten Personen. Das Fremdrentengesetz gilt seit 1. 1. 1992 auch in den neuen Ländern.

Universal-Lexikon. 2012.

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